Fundsachen/Fundbüro
Gegenstände, die auf dem Gebiet der Gemeinde gefunden werden, nimmt das Fundamt entgegen. Die eingegangenen Fundsachen werden regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde bekannt gemacht. Enthält die Fundsache Hinweise auf den möglichen Verlierer, versucht die Fundsachenstelle diesen zu ermitteln. Ist dies nicht möglich und auch der Verlierer meldet sich nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes, geht das Eigentum an der Fundsache auf den Finder über.
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Fundgegenstände-Bekanntmachung 01_2010
Weitere Informationen im Bayerischen Behördenwegweiser
| Anschrift | Gemeinde Pettendorf Margarethenstraße 4 93186 Pettendorf |
| Telefon | 09409/8625-0 |
| Fax | 09409/8625-25 |
| Internet | www.pettendorf.de |
| gemeinde@pettendorf.de | |
| Öffnungszeiten | Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr, zusätzlich Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr |

